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Unsere Steuerkanzlei am Standort in Neuhofen bietet einen individuellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Wir unterstützen Privatpersonen, Einzelunternehmer, Unternehmensgründer, kleine und mittelständische Unternehmen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Dabei gehören Jahresabschluss, Umsatzsteuer, Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung zu den Schwerpunkten.

Sachliche Steuerberatung und Unterstützung
für Unternehmensgründer

Je nach persönlicher Sachlage geht es dabei um sehr unterschiedliche Anforderungen und Komplexitätsgrade. Die gründliche Analyse des Sachverhalts sowie die Berücksichtigung der kaufmännischen Ziele bzw. der persönlichen Vorgaben der einzelnen Mandanten bilden die Grundlage für eine zielgerichtete Beratung. Die Mandaten werden von einem festen Ansprechpartner persönlich betreut.

  • Rückrufgarantie

    Erreicht man uns einmal nicht, erfolgt der Rückruf spätestens am nächsten Werktag.
  • Termingarantie

    Auf Wunsch vergeben wir in dringenden Fällen Besprechungstermin binnen 3 Werktagen.
  • Preistransparenz

    Klare und transparente Preise! Im gemeinsamen Gespräch legen wir die voraussichtlichen Investitionskosten für den Kunden vor dem ersten Tätigwerden fest. Wir arbeiten mit einem festen Leistungsverzeichnis. Im Erstgespräch erfolgt die Kalkulation der voraussichtlichen Investitionskosten abhängig von den gewählten Leistungen. Mit uns gibt es Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen.

Wir richten unseren Fokus verstärkt auf digitale Zusammenarbeit.

Wichtige Steuerbeträge 2025

Überblick über die wichtigsten neuen Steuerwerte für 2025

Mindestlohn, Geringfügigkeitsgrenze 2025

Mindestlohn steigt 2025 auf € 12,82, die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf € 556,00

Kapitallebensversicherungen vor 2005

Neuregelung aus dem Jahressteuergesetz 2024

Jahressteuergesetz 2024

Einheitliche Anspruchsvoraussetzungen für Steuerermäßigungen nach § 35a EStG und einheitliche Bruttoleistungen bei Photovoltaikanlagen

Verlustverrechnung 2025

Umstrittene Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften aufgehoben

Ausländische Alterseinkünfte

Neuregelung im Jahressteuergesetz 2024

Steuerfreie Mieterabfindungen

Abfindungszahlungen für die vorzeitige Aufgabe eines Mietrechts steuerfrei

Vorabpauschale 2024/2025

Vorabpauschale aus Investmentanlagen in 2024 wird zum 2.1.2025 fällig

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unserer Steuerkanzlei in Neuhofen

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