Seitenbereiche
Inhalt
/steuernews/

Vorabpauschale

Inländische Banken erheben auf Investmentfondsanlagen jeweils zum Jahresanfang eine „Vorabpauschale“, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Vorabpauschale wird per Gesetz als jener Betrag definiert, „um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten“ (§ 18 Abs. 1 Satz 1 InvStG 2018). Der Basisertrag ist danach durch „Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 % des Basiszinses“ zu ermitteln. Die Höhe der Vorabpauschale orientiert sich generell an einer risikolosen Marktverzinsung, das heißt an jenem Betrag, den ein Anleger am Markt für eine risikofreie Geldanlage erhalten würde.

Basiszinssatz

Den für das jeweilige Jahr maßgeblichen Basiszinssatz gibt das Bundesfinanzministerium (BMF) jeweils zum Jahresanfang bekannt. Für 2020 beträgt der Basiszins 0,07 % (BMF-Schreiben vom 29.1.2020 IV C 1 - S 1980-1/19/10038 :001). Der für die Berechnung maßgebliche Betrag von 70 % des Basiszinses beträgt demnach 0,049 %. Die Belastung des Anlegers mit der Vorabpauschale erfolgt für das Veranlagungsjahr jeweils am ersten Werktag des Folgejahrs, d. h. beispielsweise für das Veranlagungsjahr 2020 zum 4.1.2021.

Auslandsdepot

Das Steuerformular für die Erklärung von Kapitalerträgen (Anlage KAP) für 2019 enthält erstmals Angabefelder für die Berechnung und Erhebung einer Vorabpauschale für Investmentfonds in einem Auslandsdepot. Steuerpflichtige mit Auslandsdepot erhalten diese Angaben im Regelfall vom ausländischen Kreditinstitut.

Stand: 30. März 2020

Bild: Illustration

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir als Ihr Steuerberater in Neuhofen bieten Ihnen individuellen Service in den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

Weitere Artikel zu diesem Thema

Vorabpauschale für Investmentfonds 2024

Investmentfondsanleger müssen 2024 wieder Vorabpauschalen entrichten

Umzugspauschalen 2024

Neue Pauschsätze ab 1.3.2024

Neuerungen bei den Jahressteuerbescheinigungen 2024

Inländische Banken bescheinigen ab 2024 auch Fremdwährungserträge

Auslandspauschalen 2024

Die Finanzverwaltung hat für 2024 neue Auslandspauschalen veröffentlich

Betriebsausgabepauschalen 2023

Finanzverwaltung hebt Betriebsausgabepauschalen für 2023 an

Sonderwerbungskosten geltend machen

Welche Sonderwerbungskosten Investmentfondsanleger geltend machen können

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.