Seitenbereiche
Inhalt
/steuernews/

Einkommensteuerermäßigung

Werden geerbte Vermögensgegenstände veräußert, fällt nicht selten neben der Erbschaftsteuer auch Einkommensteuer an. § 35b Einkommensteuergesetz/EStG sieht hierfür auf Antrag eine Einkommensteuerermäßigung nach einem bestimmten Prozentsatz vor. Der Ermäßigung unterliegen dabei Einkünfte, die im betreffenden Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen vier Veranlagungszeiträumen (also innerhalb von fünf Jahren) als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben. Streitig war bisher, wann der Begünstigungszeitraum im Einzelfall beginnt.

BFH-Entscheidung

Der Bundesfinanzhof/BFH hat in einem Fall, betreffend die einkommensteuerpflichtige Veräußerung von Kommanditgesellschaftsbeteiligungen, entschieden, dass der maßgebliche Begünstigungszeitraum mit dem Tod des Erblassers beginnt (Urteil vom 28.11.2023, X R 20/21, veröffentlicht am 2.5.2024). Im Streitfall fand die Veräußerung sechs Jahre nach dem Erbfall statt, war also außerhalb des Begünstigungszeitraumes.

Doppelbelastung zulässig

Der BFH betonte in dem Urteil außerdem, dass eine Doppelbelastung von Erbschaftsteuer und Einkommensteuer weder den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt noch eine etwaige verfassungsrechtlich zu beachtende Belastungsgrenze überschreitet. Die Begünstigungsvorschrift greift im Übrigen nur bei Erbschaften, nicht bei Schenkungen.

Stand: 28. Juli 2024

Bild: Bussarin / stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir als Ihr Steuerberater in Neuhofen bieten Ihnen individuellen Service in den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

Weitere Artikel zu diesem Thema

Steuertarif 2025

Grundfreibetrag bei Einkommensteuer steigt 2025 um € 300,00

Jahressteuergesetz 2024

Umsetzung von Vorgaben aus der Rechtsprechung des BFH und EuGH im Erbschaftsteuerrecht

Datensammlung Steuer 2024

Bundesfinanzministerium veröffentlicht umfangreiche Datensammlung

Wachstumschancengesetz I

Überblick über die vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Steuerneuregelungen bei der Einkommensteuer

Wachstumschancengesetz II

Wachstumschancengesetz: nicht umgesetzte Maßnahmen

Meldepflichten bei Schenkungen/Erbschaften

Meldepflichten bleiben bei Erben und Beschenkten oft unbeachtet

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.