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Sonderabschreibung

Eigentlich hätten Immobilienanleger, die in den Mietwohnungsbau investieren, zum Jahresanfang ein besonderes Steuerabschreibungsmodell erhalten sollen. Die Bundesregierung legte hierzu den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vor. Der Entwurf sieht Sonderabschreibungen von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 5 % pro Jahr für insgesamt 4 Jahre vor (§ 7b Abs. 1 Einkommensteuergesetz-Entwurf). Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der einzelnen Wohnungen € 3.000,00 je Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten.

Blockade im Bundesrat

Der Bundesrat hatte in der letzten Sitzung vor Jahresende am 14.12.2018 die Beratung dieses Gesetzentwurfes von der Tagesordnung genommen. Da das Gesetz vom Bundesrat genehmigt werden muss, konnte es somit nicht zum Jahresanfang in Kraft treten.

Kritik des Bundesrats

Der Bundesrat bemängelte, dass der Gesetzentwurf keine Regelung für die Begrenzung der Miethöhe enthält. Der Bundesrat verlangt hier die Sicherstellung, dass Investoren nicht die höchstmögliche Miete verlangen würden. Außerdem hatte der Bundesrat kritisiert, dass allein eine Begrenzung der abschreibungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten zur Schaffung neuer Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment nicht ausreichen würde. Schon der Bundestag hatte in einem Gesetzesbeschluss klargestellt, dass die Wohnungen dauerhaft bewohnt sein müssen. Damit soll verhindert werden, dass die Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt werden.

Stand: 29. Januar 2019

Bild: Eisenhans - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

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