Seitenbereiche
Inhalt
/steuernews/

Erbfall

Erwerbsaufwendungen und Kosten für die Abwicklung und Verteilung des Nachlasses sind vom steuerpflichtigen Erwerb stets abziehbar (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz/ErbStG). Erwerbsaufwendungen sind u. a. die Bestattungskosten, die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal oder die Kosten für die übliche Grabpflege. Zu den absetzbaren Kosten zählen auch die sonstigen Kosten, die der Erwerberin bzw. dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung und Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Zu den abziehbaren Nachlassabwicklungskosten (Nachlassregelungskosten) zählen im Übrigen die Kosten eines Zivilprozesses.

Erbfallkostenpauschale

Erbinnen und Erben können Aufwendungen entweder einzeln nachweisen oder die Erbfallkostenpauschale in Anspruch nehmen. Der Pauschbetrag wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 von € 10.300,00 auf € 15.000,00 erhöht (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG neu). Die Erbfallkostenpauschale ist auch dann zu gewähren, wenn die tatsächlichen Aufwendungen niedriger sind. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Erbfallkostenpausschale ist lediglich, dass dem Erwerber Kosten dieser Art tatsächlich entstanden sind.

Nacherbe

Die Erbfallkostenpauschale steht auch einem Nacherben zu, auch wenn dieser nicht die Kosten der Beerdigung des Erblassers zu tragen hat. Als Bedingung genügt, dass dieser andere mit der Abwicklung des Erbfalls entstandene Aufwendungen tragen muss.

Von der Kostenpauschale nicht erfasste Aufwendungen

Von den Erwerbs- und Abwicklungskosten streng zu unterscheiden sind die Kosten für die Nachlassverwaltung und Nachlassverwertung. Solche Kosten sind im Regelfall nicht vom steuerpflichtigen Erwerb abzugsfähig. Die Kosten der Nachlassverwaltung sind in § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 3 ErbStG ausdrücklich ausgenommen.

Stand: 28. Januar 2025

Bild: kamonrat - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir als Ihr Steuerberater in Neuhofen bieten Ihnen individuellen Service in den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

Weitere Artikel zu diesem Thema

Vorabpauschale für Investmentfonds 2026

Bundesfinanzministerium veröffentlicht Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2025/2026

Auslandspauschalen 2025

Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtung im Ausland

Vorabpauschale 2024/2025

Vorabpauschale aus Investmentanlagen in 2024 wird zum 2.1.2025 fällig

Vorabpauschale für Investmentfonds 2024

Investmentfondsanleger müssen 2024 wieder Vorabpauschalen entrichten

Umzugspauschalen 2024

Neue Pauschsätze ab 1.3.2024

Kosten für Winterdienst steuerlich absetzen

Kosten für Winterdienst für öffentliche Gehwege absetzbar

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.