Seitenbereiche
Inhalt
/steuernews/

Lohnsteuerpauschalierung

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bestimmte Zusatzleistungen gewähren, die vom Arbeitgeber mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % versteuert werden können. Beim Arbeitnehmer bleiben diese Zusatzleistungen dann lohnsteuerfrei. Die Lohnsteuerpauschalierung gilt u. a. für unentgeltlich oder verbilligt überlassene Datenverarbeitungsgeräte, für Zubehör und für einen Internetzugang. Wichtig ist, dass diese Leistungen „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ gewährt werden (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 Einkommensteuergesetz-EStG).

Der Fall

Im Streitfall hatte ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unter anderem Zuschüsse für die Internetnutzung und zu Fahrtkosten gewährt. Dieser Zuschussgewährung ging ein entsprechender Gehaltsverzicht der Arbeitnehmer voraus. Der Arbeitgeber unterwarf diese Zuschüsse der Pauschalsteuer. Das Finanzamt akzeptierte das nicht. Die Zuschüsse wären nicht steuerbegünstigt, da sie nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wurden. Nach Auffassung der Finanzverwaltung lag eine Umwandlung des zuvor vereinbarten Arbeitsentgelts vor.

Urteil FG Münster

Das Finanzgericht (FG) Münster schloss sich der Auffassung des Arbeitgebers an und billigte die Pauschalbesteuerung (Urteil vom 28.6.2017, 6 K 2446/15). Weil die Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Zuschussgewährung auf Gehaltsteile verzichtet hatten, hatten diese keinen verbindlichen Rechtsanspruch auf die gezahlten Zuschüsse.

Revision

Gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (BFH VI R 21/17).

Stand: 27. Dezember 2017

Bild: hin255 - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir als Ihr Steuerberater in Neuhofen bieten Ihnen individuellen Service in den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

Weitere Artikel zu diesem Thema

Steuertarif 2025

Grundfreibetrag bei Einkommensteuer steigt 2025 um € 300,00

Jahressteuergesetz 2024

Umsetzung von Vorgaben aus der Rechtsprechung des BFH und EuGH im Erbschaftsteuerrecht

Vorsicht Nießbrauchfalle

Bundesfinanzhof/BFH entscheidet über aktuellen Nießbrauchfall

Einkommen- und Erbschaftsteuer

BFH-Urteil zur Bestimmung des maßgeblichen Begünstigungszeitraumes

Zweitwohnungssteuer

Zweitwohnungssteuer unterfällt der Abzugsbeschränkung für doppelte Haushaltsführung

Betriebsveranstaltungen

Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltung auch bei nur eingeschränkter Teilnahme zulässig

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.