Seitenbereiche
Inhalt
/steuernews/

EUGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 14.5.2019 (Az. C-55/18) die Arbeitgeber dazu verpflichtet, die tatsächliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Die Mitgliedstaaten sind nun an der Reihe, geeignete Maßnahmen zu treffen.

Schutz der Arbeitnehmerrechte

Dem EuGH geht es hierbei in erster Linie um den Schutz der Arbeitnehmer. Nach der EU-Grundrechtecharta und der Arbeitszeitrichtlinie müssen die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten beachtet werden. Die durch die Richtlinie festgelegte Obergrenze für die durchschnittliche und wöchentliche Arbeitszeit muss kontrollierbar sein. Daher ist die objektive und verlässliche Feststellung der täglichen und wöchentlichen Arbeitsstunden unerlässlich, so der EuGH. Betroffen von der Arbeitserfassung sind alle Arbeitnehmer. Offen ließ der EuGH allerdings die Frage, ob und wie eine Arbeitszeiterfassung der immer zahlreicheren Homeoffice-Mitarbeiter erfolgen soll. Abzuwarten bleibt, wie der deutsche Gesetzgeber das EuGH-Urteil umsetzen wird.

Stand: 25. Juni 2019

Bild: Bacho Foto - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir als Ihr Steuerberater in Neuhofen bieten Ihnen individuellen Service in den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

Weitere Artikel zu diesem Thema

Steuerzahler-Gedenktag 2024

Wann Arbeitnehmer in 2024 für die eigene Tasche arbeiten

Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Beschäftigungsort des Arbeitnehmers maßgeblich für Lohnfortzahlung

Arbeitszeiterfassung

Bundesarbeitsministerium legt Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor

Lohnsteuerrichtlinien 2023

Welche Änderungen die neuen Lohnsteuerrichtlinien 2023 für lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer mit sich bringen

Steuergestaltungen mit Mobiltelefonen

Wie Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Kosten für den Mobilfunkvertrag ihrer privaten Handys steuerfrei erstatten können

Insolvenzgeldumlage 2023

Beitragssatz für Insolvenzgeldversicherung sinkt in 2023

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.