Seitenbereiche
Inhalt
/steuernews/

Ausgangssituation

Die bisherige Besteuerung nach der physischen Präsenz (Betriebsstättenprinzip) ist angesichts der zunehmenden Digitalisierung bei reinen Internet-Unternehmen nicht mehr zielführend. Das gegenwärtige System ermöglicht es weltweit tätigen Internet-Unternehmen Steuern in Hochsteuerländern zu sparen, obwohl sie dort Gewinne erzielen. 

Digitale Präsenz

Die neuen Besteuerungspläne der EU-Kommission zielen auf eine Besteuerung nach der „digitalen Präsenz“ ab. Die digitale Präsenz soll durch vorgeschlagene Referenzwerte („Benchmarks“) ermittelt werden. Ist ein Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat nach den Vorgaben „digital präsent“, soll es auch dort steuerpflichtig sein. Die Referenzwerte sollen aus verschiedenen Komponenten wie der Anzahl der Nutzer oder der Menge der gesammelten digitalen Inhalte festlegt werden. Aus diesen Kriterien verspricht sich die EU-Kommission ein „klareres Bild“, „wo ein Unternehmen seine Gewinne erzielt“ (vgl. Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 15.3.2018).

Gemeinsame Bemessungsgrundlage

Einhergehend mit der digitalen Präsenz ist auch die Schaffung einer gemeinsamen konsolidierten Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer (GKKB). In die Bemessungsgrundlage einbezogen werden soll dabei auch der Wert personenbezogener Daten. „Unternehmen wie Facebook, Amazon und Google nutzen sie zur Schaffung ihres Reichtums“, wie es in der Pressemitteilung heißt. Personendaten werden nach aktuellem Recht zur Bemessung der Steuerschuld solcher Unternehmen nicht berücksichtigt.

Stand: 28. Mai 2018

Bild: Coloures-Pic - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir als Ihr Steuerberater in Neuhofen bieten Ihnen individuellen Service in den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

Weitere Artikel zu diesem Thema

Grundsteuer 2025

Bund der Steuerzahler unterstützt Musterklage gegen Grundsteuer-Bundesmodell

Begründung einer Betriebsstätte

Spind und Schließfach in Gemeinschaftsräumen genügt zur Begründung einer Betriebsstätte

Übertragung eines verpachteten Betriebs

Wann die Übertragung verpachteter Betriebe steuerbegünstigt ist

Reinvestitionsfristen erneut verlängert

Wirtschaftsgüter, für die Investitionsabzugsbeträge ab 2017 gebildet wurden, können jetzt bis Ende 2023 angeschafft werden.

Funktionsverlagerungsverordnung

BMF veröffentlicht Entwurfsschreiben

Option zur Körperschaftsteuer

Versteuerung der stillen Reserven beim Sonderbetriebsvermögen vermeiden

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.