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Nacherklärungen in USA

Steuerpflichtige in den USA haben noch bis 28.9.2018 Gelegenheit, den amerikanischen Steuerbehörden (Inland Revenue Service IRS) im Rahmen des sogenannten “IRS Offshore Voluntary Disclosure Program (OVDP)“ ihre ausländischen Einkommen und Vermögenswerte nachzuerklären. Das OVDP-Programm ist seit 2009 in Kraft und wurde zeitgleich mit der Offensive des US-Justizministeriums gegen ausländische Banken, Banker und US-Steuerzahler, die Steuerbetrug begangen haben, sowie mit der Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) in Kraft gesetzt. Das Programm ist mit einer „Selbstanzeige“ vergleichbar und bietet die Gelegenheit, durch freiwillige Offenbarung mögliche Strafen zu senken und eine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden.

Stichtag 28.9.2018

Dieses Amnestieprogramm wird nun am 28.9.2018 geschlossen. In den USA Steuerpflichtige (darunter fallen im Regelfall auch Green-Card-Inhaber), welche ihre ausländischen Vermögenswerte noch nicht dem IRS gemeldet haben, sollten dies noch bis zu diesem Stichtag nachholen, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Die OVDP-Deklaration muss bis zum 28.9.2018 ausgefüllt und eingereicht werden. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige die Schritte der „Pre-Preclearance“ und der vorläufigen Annahme durch die „Criminal Investigations Division“ des IRS durchlaufen muss. Außerdem müssen bis zu diesem Stichtag alle relevanten Erträgnisaufstellungen, Finanzreports usw. vorgelegt werden, plus bis zu acht Jahre zurück ergänzte Einkommensteuererklärungen.

Stand: 27. August 2018

Bild: Zerophoto - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

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