Seitenbereiche
Inhalt
/steuernews/

Referentenentwurf

Das Bundesfinanzministerium hat vor Kurzem den ersten Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (Wachstumschancengesetz), vorgelegt. Die wesentlichen geplanten Änderungen im Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht sind u. a.:

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Die Grenze der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter soll von bisher € 800,00 auf € 1.000,00 ansteigen. Die Betragsspanne der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die Bildung eines Sammelpostens für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens soll von derzeit € 250,00 bis € 1.000,00 auf € 5.000,00 erhöht werden. Gleichzeitig ist geplant, die Auflösungsdauer für den Sammelposten von fünf auf drei Jahre zu verringern.

Geschenke

Für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer der schenkenden Person sind (z. B. Geschenke an Geschäftspartner), soll die Betragsgrenze von derzeit € 35,00 auf € 50,00 erhöht werden.

Private Veräußerungsgeschäfte

Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sind derzeit ab € 600,00 steuerpflichtig. Diese Freigrenze soll auf € 1.000,00 erhöht werden.

Vermietung und Verpachtung

Bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung soll eine Freigrenze von € 1.000,00 eingeführt werden. Diese Maßnahme soll zur Bürokratieentlastung beitragen. Vermieter, deren Einnahmen nicht höher sind, brauchen diese ab 2024 nicht mehr zu erklären.

Umsatzsteuer

Kleinunternehmer, das sind Unternehmer, deren Umsätze nicht mehr als € 22.000,00 im Kalenderjahr betragen, (vgl. § 19 Umsatzsteuergesetz/UStG) sollen künftig generell keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr abgeben müssen und auch von der Abgabe regelmäßiger Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit werden. Generell sollen Unternehmer von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit werden, wenn die abgeführte Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als € 2.000,00 (bisher € 1.000,00) betragen hat.

Stand: 29. August 2023

Bild: Tetiana - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir als Ihr Steuerberater in Neuhofen bieten Ihnen individuellen Service in den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

Weitere Artikel zu diesem Thema

Weitere Bürokratieentlastung

Ergänzungen zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz

eRechnungen für Unternehmer

Unternehmer müssen sich auf Neuregelungen aus dem Umsatzsteuerrecht in Bezug auf elektronische Rechnungen mit B2B-Bereich einstellen

Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen

Neues Gesetz bringt umfassende Änderungen insbesondere bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Personengesellschaftsrecht 2024

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt zum 1.1.2024 in Kraft

Gesetzeslücke bei Schenkungsteuer

Einlage in eine Kapitalgesellschaft als freigebige Zuwendung

Steuerliche Förderung von Klimaschutz-Investitionen

Mit Investitionsprämien für Unternehmer gegen den Klimawandel

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.